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Andrea Küster

Nöckersberg 53e

45257 Essen-Byfang

info@intakt-tierphysiotherapie.de

www.intakt-tierphysiotherapie.de

+49 (0) 172 74 366 17

Postanschrift:

Intakt Tierphysiotherapie

Postfach 320267

45246 Essen

 

Bankverbindung:

Andrea Küster

IBAN: DE 73 3605 0105 0006 403877

SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX

Kreditinstitut: Sparkasse Essen

Berufshaftpflichtversicherung:

GOTHAER Versicherung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZ

Die AGB sind auf der jeweiligen Website von Andrea Küster - www.intakt-tierphysiotherapie.de und www.pferdephysiotherapie-pferdeosteopathie.de einsehbar.

 

§ 1 Geltungsbereich
 
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen  Andrea Küster (im Nachfolgenden „Tiertherapeutin“ genannt) als Tiertherapeutin und dem Tierhalter (im Nachfolgenden Kunde genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes n
icht schriftlich vereinbart wurde. Die Rechtsbeziehungen der Tiertherapeutin zu ihren Kunden bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrages / Vertragsgegenstand

Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, bzw. einen Termin zur Behandlung vereinbart. Die Gültigkeit umfasst die Erstbehandlung UND alle zukünftigen Behandlungen für dieses Tier. Mit jeder Terminvereinbarung akzeptieren Sie die AGB und erteilen der Therapeutin einen verbindlichen Auftrag zur Behandlung Ihres Tieres. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben, Angaben zum Tier und sind berechtigt, als Tierhalter oder vom Tierhalter beauftragte Person die Behandlung durchführen zu lassen.

Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für den Kunden reserviert. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung des vereinbarten Termins verhindert sein, so hat er diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit der Termin ggf. anderweitig vergeben werden kann. Diese Vereinbarung dient zur Vermeidung von Wartezeiten und begründet für den Kunden eine einzuhaltende Pflicht.

 

Gegenstand des Vertrages ist die therapeutische Behandlung des im Eigentum des Kunden stehenden Tieres. 

§ 3 Zahlung

Es gelten die auf der jeweiligen Homepage aufgeführten aktuellen Preise für die mobile Therapie am Wohnort/Stall des Kunden. Für Behandlungen in der Tierheilpraxis Bielski in 45527 Hattingen gelten die aktuellen Preise der PRAXIS und werden dem Tierhalter vorab übermittelt. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen der Absprache.

Die Behandlungskosten, bestelltes Material (z.B. Blutegel) und Fahrtkosten sind vor Ort in bar zu entrichten oder wahlweise mit EC-Karte (EC-Cash System SumUP) und Pin Nr. Bei Zahlung mit EC-Karte werden Ihnen Gebühren in Höhe von 2,5% des Gesamt-Betrages von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt. Auf Wunsch wird eine Quittung über den gezahlten Betrag erstellt. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.

§ 4 Terminvereinbarungen / Terminstornierungen

Ein Termin gilt als vertraglich vereinbart, sobald dieser per Mail, SMS, Whatsapp oder telefonisch mit der Therapeutin vereinbart und von dieser bestätigt wurde.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Kunden abgesagt oder eingehalten wird. In diesem Fall ist die Therapeutin dazu berechtigt die vereinbarte Vergütung, zzgl. evtl. anfallender Fahrtkosten und bestelltem Material in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.

 

Das Dienstleistungsverhältnis beginnt am _________________. Folgetermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber mündlich oder per elektronischer Mitteilung vereinbart und sind Gegenstand dieses Vertrages. Werden keine weiteren Termine vereinbart, endet der vorliegende Dienstleistungsvertrag.

 

§ 5 Mahngebühren / Verzugsschaden

Bei Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, sind Sie, gemäß §286, Abs. 3 BGB, mit der Zahlung in Verzug. Hierdurch entstehen Ihnen weitere Kosten, (Verzugszinsen, Mahngebühr, etc.). Verzugszinsen belaufen sich den gesetzlich geregelten Basiszinssatz, gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.

§ 6 Informationen zur Behandlung

Als Tierhalter/-in geben Sie Ihr Tier eigenverantwortlich in die Behandlung. Sicherheit und Gesundheit, sowie die Einhaltung der Gesetze stehen an oberster Stelle.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein kurzer Spaziergang mit dem Hund zum Entleeren stattgefunden hat. Sollte der Hund sich nicht entleert haben, aber zur Inkontinenz (Kot oder Urin) neigen, müssen Schutzmaßnahmen, z.B. in Form von Windeln/Schwimmwindeln, getroffen werden. Auch sollte der Hund normal sauber und ggf. vor der Behandlung gereinigt werden.

Eine physiotherapeutische / osteopathische Behandlung am Tier ersetzt keinen Tierarztbesuch, sondern stellt eine Ergänzung dar. Die therapeutische Vorgehensweise ergibt sich aus einer vorangegangenen ausführlichen Anamnese, einschließlich Sicht-, und Tastbefund, Gelenktest und Ganganalyse. Vorhandene tierärztliche Befunde und bildgebende Verfahren können als Unterstützung bei der Therapieauswahl dienen. Alles Weitere bedarf der Rücksprache mit Ihrem behandelnden Tierarzt, in der Reha- oder Rekonvaleszenz Phase, sowie Post-OP. Tierärztliche Anweisungen haben Priorität.

§ 7 Behandlungsablauf

Bitte reduzieren Sie den Aufenthalt in einem Raum auf 1 Person / Tier !!! Um keine Ablenkung für das Tier während der Behandlung zu haben, und damit, sowohl Besitzer, als auch ich, uns zu 100% auf ihr krankes Tier konzentrieren können, bitte ich Sie um ein ruhiges Behandlungsumfeld.

Zu Beginn der Behandlung führt die Tiertherapeutin mit dem Kunden eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durch, in welchem die Tiertherapeutin, aufgrund der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und der Begutachtung des Tieres, ein erster Behandlungs- und Therapieplan erstellt wird. 

HUNDE & KATZEN

  • Hunde bitte vor der Behandlung kurz Gassi führen

  • Hunde & Katzen ca.1,5 Std. zuvor nicht füttern

  • Evtl. Leckerlies für die Behandlung bereithalten

  • Falls nötig, bitter Maulkorb vorab anlegen

  • 1-2 saubere Handtücher bereitlegen/zur Behandlung mitbringen, ggf. Bademantel bei Hydrotherapie

  • Halsband/Geschirr/Leine bereitlegen.

  • Bitte den Impfpass mit der Chipnummer am Behandlungstag vorlegen

PFERDE

  • Erstkunden bitte den Equidenpass am Behandlungstag vorlegen.

  • Das Pferd MUSS vor der Behandlung trocken, sauber/geputzt sein! Natürlich ist keine Hochglanz/ Turnier Politur nötig, aber: Bei einem nassen oder dreckigen Pferd kann ich mit meinen Händen Haut/Muskel/Gewebe/Wärme Veränderungen nicht ertasten und bei Schmutz und Sand können Therapien oder Geräte nicht zum Einsatz kommen. Es wäre sicherlich sehr schade, wenn ich aus diesem Grund ihr Pferd nicht umfangreich behandeln könnte.

  • Hufe bitte säubern/auskratzen.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass das Pferd zum Termin nicht erst eingefangen werden muss.

  • Evtl. Leckerlies/Möhren für die Behandlung bereit halten.

  • Eine Behandlung in Abwesenheit des Besitzers, bzw. einer, vom Besitzer beauftragten Person, ist aus versicherungstechnischen Gründen NICHT möglich.

  • Das Pferd sollte möglichst vorher nicht gearbeitet (!) werden.

  • Zwischen einer Behandlung und Impfungen, Wurmkuren, Zahnbehandlungen oder größeren Eingriffen, sollte nach Möglichkeit mindestens eine Woche liegen.

  • Die Gangbildbeurteilung sollte idealerweise auf hartem ebenmäßigen Untergrund (Stallgasse/ Parkplatz) möglich sein. Auf dem Reitplatz/Halle/ Longierzirkel, kann eine Beurteilung unter dem Reiter oder an der Longe erfolgen.

  • Die Behandlung selbst findet in einer breiteren Stallgasse oder in einem Unterstand auf ebenem Boden statt. Wahlweise in einer Halle oder auf einem geschützten Platz. Bei Offenstall-Haltung bitte Witterung beachten. Eine Behandlung in einer Box ist aus versicherungs-technischen Gründen nicht möglich.

  • Bitte ausschließlich 1 !!! Person unmittelbar am Pferd (ausser medizinisch notwendig). Zuschauer sind mit weiträumigem Abstand zum Behandlungs-Geschehen willkommen.

§ 8 Behandlungsdauer / Therapien

Eine Behandlungsdauer kann von 30 min. bis zu 90 min. variieren und richtet sich nach Tierart, Indikation, Therapie und Kooperationsbereitschaft des Tieres.

Die Therapeutin berät den Tierhalter/ Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.

Die Auswertung von Vorbefunden, Tierarztberichten oder Röntgenbildern, sowie eine Beratung, zählen zur Behandlungszeit. Je nach Gesundheitszustand des Tieres und Krankheitsverlauf kann es notwendig werden, dass weitere Therapieschritte erfolgen oder Veränderungen im Behandlungsplan vorgenommen werden müssen, die eventuell eine länger andauernde Therapiebegleitung notwendig machen. Welche Behandlungstechniken angewendet werden, entscheidet die Tiertherapeutin.

Diese können von Behandlung zu Behandlung variieren.

§ 9 Unterwasserlaufband

Sollte das Wasser im Laufband durch Kot, Urin oder massiver Verschmutzung unbrauchbar werden, wird ein Pauschalbetrag für die zusätzliche Reinigung, die Desinfektion, dem Wasserwechsel und dem damit verbundenen möglichen Arbeitsausfall in Höhe von 70,-€ fällig.

§ 10 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Tiertherapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. in Form einer physiotherapeutischen Befunderhebung oder naturheilkundlichen Anamnese, zu informieren. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Tiertherapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß zu behandeln, Kontraindikationen auszuschließen und den Behandlungsfortlauf zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

§ 11 Haftungsausschluss

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier, wie z.B. für Biss- und Kratzverletzungen sowie Beschädigungen am Gebäude, an den Geräten und Einrichtungen oder anderen Patientenhalter und deren Tiere. Eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung für das Tier wird vorausgesetzt. Mit der Unterschrift dieses Vertrags bestätigt der Kunde dies automatisch.

§ 12 Garantieausschluss

Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht noch gewährleistet werden. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.

§ 13 Abbruch der Therapie

Sollte sich der/die Kunde/Kundin nicht an die Therapievorgabe halten ist die Tiertherapeutin berechtigt, die Therapie abzubrechen. Die Therapeutin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Bei einem Abbruch oder einer Nicht-Zustandekommen/Nicht möglichen Behandlung aus berechtigten/widrigen Gründen (z.B. aus Sicherheitsgründen, Unwilligkeit, Angst, Krankheit des Tieres, fehlende Kommunikation oder Mitarbeit seitens des Besitzers, ungeklärte Rechtslage, zuvor nicht angegebenen Kontraindikationen, etc.) sind, sowohl die Behandlungskosten, als auch die Fahrtkosten und Kosten für evtl. zuvor bestelltes Material (z.B. Blutegel), in voller Höhe zu entrichten. Eine Rückzahlung der vorangegangenen Leistungen ist in diesem Fall nicht möglich. Die Therapeutin ist ebenso berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 14 Datenschutz

Die Tiertherapeutin garantiert, sämtliche Kundendaten, die in der Kundenkartei gespeichert werden, vertraulich zu behandeln und diese keinem Dritten auszuhändigen. Ausnahmen sind Informationen zu Ihrem Tier, wenn eine Beratung mit fachkompetenten Partnern wie z.B. Tierärzten notwendig ist. Bei Verdacht auf meldepflichtige Krankheiten des Tieres ist die Tiertherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet. Aufgrund der Regelung der neuen Datenschutz-Grundverordnung weist die Therapeutin darauf hin, dass sie verpflichtet ist die Genehmigung für diverse Medien des Kunden einzuholen. Der Kunde gibt sein Einverständnis zur Benutzung folgender Medien: Handy (Anrufe, SMS, Whatsapp), E-Mail, Telefon, Briefe, Röntgenbilder, etc. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort an dem die Leistung erbracht wurde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen.

§ 16 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine Gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst nahekommt. 


BLUTEGELTHERAPIE - Anwendung laut Tierarzneimittelgesetz

Ab Februar 2022 führe ich Blutegelbehandlungen ausschließlich nach ärztlicher Anordnung (Rezept) durch. Bitte kontaktieren Sie ihren behandelnden Tierarzt für ein Rezept.

PFERDE


Da die Therapie mit Blutegeln zusätzlich unter das Arzneimittelgesetz fällt, kommen nur die, als im Equidenpaß eingetragenen "Nicht Schlachtpferde" dafür in Frage. Bitte halten Sie als "Neukunde" den Equidenpaß für mich vor der Therapie zur Einsicht bereit! Ohne Prüfung des Equidenpass kann eine Blutegelbehandlung NICHT durchgeführt werden. Der Auftraggeber kommt für die entstanden Kosten in vollem Umfang in bar unverzüglich auf.

 

Was jeder Pferdebesitzer über die Eintragung „ Schlachtpferd“ wissen sollte:
Im Equidenpass wird, außer der genauen Kennzeichnung des Pferdes, die Eintragung als lebensmittellieferndes Tier = Schlachtpferd bzw. Nicht- Schlachtpferd vorgenommen. Diese Entscheidung ist vom Pferdebesitzer zu treffen und die Eintragung darf nur von einem Tierarzt/ Behörde vorgenommen werden. Eine Unterschrift vom Tierarzt/der Behörde und dem Pferdebesitzer ist notwendig.

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