ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Andrea Küster
Nöckersberg 53e
45257 Essen-Byfang
info@intakt-tierphysiotherapie.de
www.intakt-tierphysiotherapie.de
+49 (0) 172 74 366 17
Postanschrift:
Intakt Tierphysiotherapie
Postfach 320267
45246 Essen
Bankverbindung:
Andrea Küster
IBAN: DE 73 3605 0105 0006 403877
SWIFT/BIC: SPESDE3EXXX
Kreditinstitut: Sparkasse Essen
Berufshaftpflichtversicherung:
GOTHAER Versicherung
§ 1 ANWENDBARKEIT DER AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Intakt Tierphysiotherapie Andrea Küster als Therapeutin und dem Tierhalter, im Rahmen des Behandlungsvertrags, im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 BEHANDLUNGSVERTRAG
Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, bzw. einen Termin zur Behandlung vereinbart. Die Gültigkeit umfasst die Erstbehandlung UND alle zukünftigen Behandlungen für dieses Tier. Mit jeder Terminvereinbarung akzeptieren Sie die AGB und erteilen der Therapeutin einen verbindlichen Auftrag zur Behandlung Ihres Tieres. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben, Angaben zum Tier und sind berechtigt, als Tierhalter oder vom Tierhalter beauftragte Person die Behandlung durchführen zu lassen.
§ 3 BEHANDLUNGEN
Eine Behandlungsdauer kann von 30 min. bis zu 90 min. variieren und richtet sich nach Tierart, Indikation, Therapie und Kooperationsbereitschaft des Tieres. Die Therapeutin berät den Tierhalter/Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Eine physiotherapeutische / osteopathische Behandlung am Tier ersetzt keinen Tierarztbesuch, sondern stellt eine Ergänzung dar. Die therapeutische Vorgehensweise ergibt sich aus einer vorangegangenen ausführlichen Anamnese, einschließlich Sicht-, und Tastbefund, Gelenktest und Ganganalyse. Vorhandene tierärztliche Befunde und bildgebende Verfahren können als Unterstützung bei der Therapieauswahl dienen.Die Therapeutin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Als Tier-halter/-in geben Sie Ihr Tier eigenverantwortlich in die Behandlung. Sicherheit und Gesundheit, sowie die Einhaltung der Gesetze stehen an oberster Stelle.
Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Bei einem Abbruch oder einer Nicht-Zustandekommen/Nicht möglichen Behandlung aus berechtigten/widrigen Gründen (z.B. aus Sicherheitsgründen, Unwilligkeit, Angst, Krankheit des Tieres, fehlende Kommunikation oder Mitarbeit seitens des Besitzers, ungeklärte Rechtslage, zuvor nicht angegebenen Kontraindikationen, etc.) sind, sowohl die Behandlungskosten, als auch die Fahrtkosten und Kosten für evtl. zuvor bestelltes Material (z.B. Blutegel), in voller Höhe zu entrichten. Die Therapeutin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht noch gewährleistet werden.
§ 4 TERMINVEREINBARUNG / TERMINABSAGEN
Ein Termin gilt als vertraglich vereinbart, sobald dieser per Mail, SMS, Whatsapp oder telefonisch mit der Therapeutin vereinbart und von dieser bestätigt wurde. Nicht rechtzeitig abgesagte (innerhalb von 24 Std.) oder verpasste Termine werden, ggf. zuzüglich der Fahrtkosten und Materialkosten (z.B. Blutegel), in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierbesitzer seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
§ 5 BEZAHLUNG
Über die entstandenen Kosten für die Behandlung und Fahrtkosten ihres Tieres sind sie vorab informiert worden. Es gelten die auf der Homepage aufgeführten aktuellen Preise. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen der Absprache. Die Behandlungskosten, bestelltes Material (z.B. Blutegel) und Fahrtkosten sind vor Ort in bar zu entrichten. Auf Wunsch wird eine Quittung über den gezahlten Betrag erstellt. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer Regelung, gem. §19 UstG.
§ 6 MAHNGEBÜHR / VERZUGSSCHADEN
Bei Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, sind Sie, gemäß §286, Abs. 3 BGB, mit der Zahlung in Verzug. Die Therapeutin verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die Mahngebühr beträgt 5,00 €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Verzugszinsen belaufen sich den gesetzlich geregelten Basiszinssatz, gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.
§ 7 HAFTUNG
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Eine gültige Haftpflichtversicherung/Tierhaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
§ 8 DATENSCHUTZ
Der Tierbesitzer wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Therapeutin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
§ 9 BLUTEGELTHERAPIE
Anwendung homöopathischer Mittel beim Tier, laut Tierarzneimittelgesetz (TAMG) §50, Abs. 2
Ab Februar 2022 führe ich Blutegelbehandlungen ausschließlich nach ärztlicher Anordnung (Rezept) durch. Bitte kontaktieren Sie ihren behandelnden Tierarzt für ein Rezept.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.01.2022 erlassen, das Personen, die nicht Tierärzte sind, seit dem 28.01.2022 keine Arzneimittel, die nicht für Tiere registriert sind, anwenden dürfen, sofern diese nicht von Tierärzten mit entsprechender Behandlungsanweisung verordnet wurden. Dies betrifft vor allem homöopathische Einzelmittel, aber auch weitere, als homöopathische Arzneimittel registrierte Mittel. Das Verbot gilt sowohl für Tierheilpraktiker:innen als auch für Tierbesitzer:innen. Die Blutegeltherapie fällt leider unter diese Regelung.
Bei Verstoss gegen dieses, in meinen Augen, unsinnige Gesetz, drohen Tierhalter:inne:n und Therapeut:inn:en hohe Geldstrafen. Aus diesem Grund bin ich leider gezwungen die Blutegeltherapie nur auf Rezept vom behandelnden Tierarzt durchzuführen.
BEI PFERDEN
Da die Therapie mit Blutegeln zusätzlich unter das Arzneimittelgesetz fällt, kommen nur die, als im Equidenpaß einge-tragenen "Nicht Schlachtpferde" dafür in Frage. Bitte halten Sie als "Neukunde" den Equidenpaß für mich vor der Therapie zur Einsicht bereit! Ohne Prüfung des Equidenpass kann eine Blutegelbehandlung NICHT durchgeführt werden. Der Auftraggeber kommt für die entstanden Kosten in vollem Umfang in bar unverzüglich auf.
Was jeder Pferdebesitzer über die Eintragung „ Schlachtpferd“ wissen sollte:
Im Equidenpass wird, außer der genauen Kennzeichnung des Pferdes, die Eintragung als lebensmittellieferndes Tier = Schlachtpferd bzw. Nicht- Schlachtpferd vorgenommen. Diese Entscheidung ist vom Pferdebesitzer zu treffen und die Eintragung darf nur von einem Tierarzt/ Behörde vorgenommen werden. Eine Unterschrift vom Tierarzt/der Behörde und dem Pferdebesitzer ist notwendig.
§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand: Essen NRW
